Gestärkt und entspannt für das Berufsleben: In dieser Woche erlernen oder vertiefen Sie unterschiedliche Ansätze aus verschiedenen Entspannungstechniken. Ihre beruhigende, zentrierende und ausgleichende Wirkung sorgt für eine tiefe Entspannung und ist daher zur Stressbewältigung nachhaltig geeignet. In vielen Übungen erhalten Sie Anregungen, um den beruflichen und privaten Aufgaben ausgeglichener zu begegnen. Das Kursangebot beinhaltet die Einführung in die Progressive Muskelentspannung, Autogenes Training, sanfte Atem- und Bewegungsübungen am Meer, Shibashi, Klangentspannung, Breathwalking und Meditation. Die Vielfalt der Techniken ermöglicht, dass jede/r Teilnehmer/in einen individuellen Weg zu Entspannung und Stressmanagement finden kann.
Die Hin- und Rückreise erfolgt in eigener Regie.
Hinweis: die Unterrichtszeiten werden noch bekannt gegeben.
Bitte melden Sie sich per Mail an und geben Ihren Zimmerwunsch an.
Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in NRW können sich Arbeitnehmer/innen bis zu 5 Tage im Jahr bei voller Lohn- und Gehaltsfortzahlung von der Arbeit freistellen lassen, um eine anerkannte Bildungsveranstaltung zu besuchen. Diese kann der beruflichen oder der politischen Weiterbildung dienen.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem ABwG?
An den Veranstaltungen kann grundsätzlich jede interessierte Person teilnehmen, auch Hausfrauen, Rentner/innen und Arbeitslose, wobei Letztere vorher die Zustimmung ihres Arbeitsamtes einholen müssen. Anspruch auf Freistellung von der Arbeit nach dem AWbG haben alle Arbeiter/innen und Angestellte, die seit mindestens 6 Monaten in NRW vollbeschäftigt sind. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der 5-Tage-Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG haben Beamte, Richter, Soldaten, Auszubildende sowie Arbeitnehmer/innen in Kleinbetrieben (weniger als 10 Beschäftigte).
Wie wird der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber angemeldet?
Die Absicht, an der Veranstaltung teilzunehmen, muss dem Arbeitgeber so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Die Gebühren für die Teilnahme sind vom Teilnehmer selbst an die FBS zu entrichten. Die Freistellung darf vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn ihr zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer/innen entgegenstehen. Eine Mitteilung für den Arbeitgeber und weitere Auskünfte erhalten Sie in der FBS.
Immer wieder inspirierend!
Ich finde es spannend, bei jedem Kochkurs nette Leute kennenzulernen. Gemeinsam in der Küche oder bei Tisch geht es unterhaltsam zu und die Tipps und Hinweise der Referentinnen sind klasse. Es ist immer wieder ein schöner Abend, bei dem man neue Rezepte und Ideen erhält und bei den Themenkursen, wie z.B. „Hygge“, viele Bereiche kennenlernt. Seit 15 Jahren nutze ich die Angebote der FBS-Coesfeld gemeinsam mit meiner kochbegeisterten Freundin zu einem regelmäßigen Treffen.
Heike G.