AWbG- Bildungsurlaub für Frauen
Dieser Bildungsurlaub richtet sich speziell an Frauen und bietet Theorie und Praxis zur Stressbewältigung und Selbstfürsorge. Die Teilnehmenden lernen, wie sie mit Stresssituationen umgehen und sich durch verschiedene Entspannungsmethoden neue Kraft und Ruhe verschaffen können. Zu den vermittelten Techniken gehören unter anderem Autogenes Training, progressive Muskelentspannung, Meditation und Shibashi. Am Ende des Kurses sollen die Teilnehmenden in der Lage sein, diese Methoden selbstständig in ihren Alltag zu integrieren und ihre Lebensqualität zu steigern. Das Seminar ist auf die spezifischen Herausforderungen und individuellen Gesundheitsbedingungen von Frauen abgestimmt.
Hinweis: Der konkrete Beginn und das Ende der Veranstaltung wird im Programm veröffentlicht, welches wir Ihnen zusenden. Diese Zeiten können Sie nutzen um Ihre Hin- und Rückreise in eigener Regie zu planen. Der Gästebeitrag muss vor Ort gezahlt werden.
Bitte melden Sie sich per Mail an und geben Ihren Zimmerwunsch an.
Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in NRW können sich Arbeitnehmer/innen bis zu 5 Tage im Jahr bei voller Lohn- und Gehaltsfortzahlung von der Arbeit freistellen lassen, um eine anerkannte Bildungsveranstaltung zu besuchen. Diese kann der beruflichen oder der politischen Weiterbildung dienen.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem ABwG?
An den Veranstaltungen kann grundsätzlich jede interessierte Person teilnehmen, auch Hausfrauen, Rentner/innen und Arbeitslose, wobei Letztere vorher die Zustimmung ihres Arbeitsamtes einholen müssen. Anspruch auf Freistellung von der Arbeit nach dem AWbG haben alle Arbeiter/innen und Angestellte, die seit mindestens 6 Monaten in NRW vollbeschäftigt sind. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der 5-Tage-Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG haben Beamte, Richter, Soldaten, Auszubildende sowie Arbeitnehmer/innen in Kleinbetrieben (weniger als 10 Beschäftigte).
Wie wird der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber angemeldet?
Die Absicht, an der Veranstaltung teilzunehmen, muss dem Arbeitgeber so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Die Gebühren für die Teilnahme sind vom Teilnehmer selbst an die FBS zu entrichten. Die Freistellung darf vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn ihr zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer/innen entgegenstehen. Eine Mitteilung für den Arbeitgeber und weitere Auskünfte erhalten Sie in der FBS.
Der Bildungsurlaub für Frauen war super
Der Bildungsurlaub für Frauen war super – gelungen durch inspirierende Bildungseinheiten, gute Gespräche, Entspannung und viele Anregungen, die mein Leben bereichern! Die Bildungsurlaube der FBS Coesfeld sind sehr zu empfehlen.
Margret M.