Gute Pflege braucht Kraft - Selbstfürsorge für pflegende Angehörige*

FBS Coesfeld

Entspannung und Balance

Gute Pflege braucht Kraft - Selbstfürsorge für pflegende Angehörige*

Referent*in

Doris Flecke-Niewerth

Kategorie

Entspannung und Balance

Dieses dreitägige Seminar versteht sich als bewusste Auszeit vom fordernden Alltag,
denn die gleichzeitige Pflege eines Angehörigen und die Berufstätigkeit stellen eine
erhebliche Belastung dar.
Im Rahmen dieses Bildungsurlaubs lernen die Teilnehmenden das
Gesundheitsförderungsprogramm „Salute! – Was die Seele stark macht“ kennen.
Im Mittelpunkt stehen vier Themenbereiche:
• Selbstfürsorge: Wohlbefinden und positive Erlebnisse im Alltag fördern
• Soziales Netzwerk und Unterstützung: tragfähige Beziehungen aufbauen und nutzen
• Selbstwirksamkeit: Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten stärken
• Sinnorientierung: sich über persönliche Werte und Prioritäten klar werden
Das theoretische Wissen wird durch verschiedene Entspannungsmethoden sowie
Übungen im angrenzenden Naturschutzgebiet ergänzt; zugleich wird der Austausch
unter den Teilnehmenden gefördert.
Im Wellnessbereich des Hotels besteht darüber hinaus die Möglichkeit, durch Sauna
und Schwimmbad auch für körperliche Entspannung zu sorgen.

Geplante Unterrichtzeiten:
Täglich 9.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 17.15 Uhr

Gebühr inklusive Übernachtung, Verpflegung und Seminar: Salute- Programm

WICHTIG: Das Salute-Programm ist als zertifizierter Präventionskurs nach §20 SGB V anerkannt. Das bedeutet, dass viele gesetzliche Krankenkassen die Teilnahme finanziell bezuschussen – informiere dich am besten direkt bei deiner Krankenkasse über die Höhe der Erstattung. Der erstattungsfähige Anteil des Präventionskurses liegt bei 220,-€. ID: KU-ST-Z4C8AH

Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in NRW können sich Arbeitnehmer/innen bis zu 5 Tage im Jahr bei voller Lohn- und Gehaltsfortzahlung von der Arbeit freistellen lassen, um eine anerkannte Bildungsveranstaltung zu besuchen. Diese kann der beruflichen oder der politischen Weiterbildung dienen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem ABwG?
An den Veranstaltungen kann grundsätzlich jede interessierte Person teilnehmen, auch Hausfrauen, Rentner/innen und Arbeitslose, wobei Letztere vorher die Zustimmung ihres Arbeitsamtes einholen müssen. Anspruch auf Freistellung von der Arbeit nach dem AWbG haben alle Arbeiter/innen und Angestellte, die seit mindestens 6 Monaten in NRW vollbeschäftigt sind. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der 5-Tage-Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG haben Beamte, Richter, Soldaten, Auszubildende sowie Arbeitnehmer/innen in Kleinbetrieben (weniger als 10 Beschäftigte).

Wie wird der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber angemeldet?
Die Absicht, an der Veranstaltung teilzunehmen, muss dem Arbeitgeber so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Die Gebühren für die Teilnahme sind vom Teilnehmer selbst an die FBS zu entrichten. Die Freistellung darf vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn ihr zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer/innen entgegenstehen. Eine Mitteilung für den Arbeitgeber und weitere Auskünfte erhalten Sie in der FBS.

Kursinformationen

Kursnummer

A2132-575B

Datum

Mo 10.08.2026 - 12.08.2026

Uhrzeit

9:00 - 17:15 Uhr

Dauer

3 Termine

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Alle Termine für den Kurs Gute Pflege braucht Kraft - Selbstfürsorge für pflegende Angehörige*

10.08.2026 09:00 - 17:15 Uhr
Ort: Haltern Hullerner Str. 102 Hotel Seehof

11.08.2026 09:00 - 17:15 Uhr
Ort: Haltern Hullerner Str. 102 Hotel Seehof

12.08.2026 09:00 - 17:15 Uhr
Ort: Haltern Hullerner Str. 102 Hotel Seehof

Kursort

Haltern; Hullerner Str. 102; Hotel Seehof

510,00€

Bitte melden Sie sich per Mail an: fbs-coesfeld@bistum-muenster.de.
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