zur Stärkung für den beruflichen Alltag.
In dieser sechstägigen Bildungswoche am Meer widmen wir uns der wohltuenden Verbindung von Hatha Yoga, Achtsamkeit und Natur. Die Weite der Nordsee unterstützt uns dabei, innerlich Abstand vom beruflichen Alltag zu gewinnen und neue Energie zu sammeln.
Im praktischen Teil lernen die Teilnehmenden, ihre körperlichen Möglichkeiten bewusst wahrzunehmen, eigene Grenzen zu erkennen und diese durch gezielte Körperübungen des Hatha Yoga behutsam zu erweitern. Die frische Meeresluft erleichtert das Atmen und schafft ideale Voraussetzungen für Entspannung, Körperwahrnehmung und einen ruhigen, tiefen Atem.
Ergänzend dazu behandelt die Woche theoretische Grundlagen rund um das Thema Stress: Welche Auslöser wirken auf uns ein? Welche körperlichen und psychischen Reaktionen löst Stress aus? Und wie können wir diesen Prozessen achtsam begegnen? Diese Wissensbausteine helfen, individuelle Muster zu erkennen und neue Strategien für den Umgang mit Belastung im beruflichen Alltag zu entwickeln.
Meditatives Yoga fördert innere Ruhe, Klarheit und geistige Weite. Praktische Achtsamkeitsübungen, darunter Hatha Yoga am Strand und achtsames Gehen entlang des Meeres, verbinden Körper, Atem und Natur auf besondere Weise. Sie unterstützen die Teilnehmenden darin, Kraft zu schöpfen, Gelassenheit zu entwickeln und gestärkt in den beruflichen Alltag zurückzukehren.
Bitte melden Sie sich per Mail an und geben Ihren Zimmerwunsch an.
Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in NRW können sich Arbeitnehmer/innen bis zu 5 Tage im Jahr bei voller Lohn- und Gehaltsfortzahlung von der Arbeit freistellen lassen, um eine anerkannte Bildungsveranstaltung zu besuchen. Diese kann der beruflichen oder der politischen Weiterbildung dienen.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem ABwG?
An den Veranstaltungen kann grundsätzlich jede interessierte Person teilnehmen, auch Hausfrauen, Rentner/innen und Arbeitslose, wobei Letztere vorher die Zustimmung ihres Arbeitsamtes einholen müssen. Anspruch auf Freistellung von der Arbeit nach dem AWbG haben alle Arbeiter/innen und Angestellte, die seit mindestens 6 Monaten in NRW vollbeschäftigt sind. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der 5-Tage-Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG haben Beamte, Richter, Soldaten, Auszubildende sowie Arbeitnehmer/innen in Kleinbetrieben (weniger als 10 Beschäftigte).
Wie wird der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber angemeldet?
Die Absicht, an der Veranstaltung teilzunehmen, muss dem Arbeitgeber so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Die Gebühren für die Teilnahme sind vom Teilnehmer selbst an die FBS zu entrichten. Die Freistellung darf vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn ihr zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer/innen entgegenstehen. Eine Mitteilung für den Arbeitgeber und weitere Auskünfte erhalten Sie in der FBS.
Seit Jahren dabei
Meine Frau Erika und ich nehmen schon viele Jahre an verschiedenen Kursen der FBS Coesfeld teil. Gymnastik- Mal- und Kochkurse, AidA und Klönen-Online bereichern unseren Alltag und wir fühlen uns in der FBS wohl und aufgehoben. Die Kursleitungen, sowie die Angestellten und die Leitung sind freundlich und hilfsbereit. Wir werden das Haus und die Kursangebote immer gern weiter empfehlen.
Gottfried W.