Stressmanagement trifft ResilienzAWbG-Bildungsurlaub für FrauenVortreffen

FBS Coesfeld

Entspannung und Balance

Stressmanagement trifft ResilienzAWbG-Bildungsurlaub für FrauenVortreffen

Referent*in

Ulrike Wißmann

Qualifikation: Sozialpädagogin, Märchenerzählerin

Kategorie

Entspannung und Balance

Resilienz gibt uns die Kraft, belastende Situationen zu überstehen - beruflich wie privat. In diesem AWbG-Bildungsurlaub lernen Sie die Säulen der Resilienz kennen. Mit hilfreichen Anregungen und Übungen kann es gelingen, mit der Fülle von Anforderungen und ständigen Veränderungen im Leben gesund umgehen zu können. Verschiedene Entspannungstechniken wie Autogenes Training, Klangentspannung, Shibashi, Meditation und Atemübungen sorgen für innere Stärke, Klarheit und Gelassenheit und sind gut in den Alltag zu integrieren. Dieser Bildungsurlaub dient der Stressbewältigung und Gesundheitsförderung.

Hinweis: Die Anreise erfolgt in eigener Regie. Der Gästebeitrag muss vor Ort bezahlt werden. Die erste gemeinsame Mahlzeit ist das Abendessen. Der Bildungsurlaub ist nicht geeignet für Schwangere und Personen mit einem Herzschrittmacher (Arbeit mit Klang, Shibashi).

Bildungsurlaub im Rahmen des AWbG (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz)
Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in NRW können sich Arbeitnehmer/innen bis zu 5 Tage im Jahr bei voller Lohn- und Gehaltsfortzahlung von der Arbeit freistellen lassen, um eine anerkannte Bildungsveranstaltung zu besuchen. Diese kann der beruflichen oder der politischen Weiterbildung dienen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem ABwG?
An den Veranstaltungen kann grundsätzlich jede interessierte Person teilnehmen, auch Hausfrauen, Rentner/innen und Arbeitslose, wobei Letztere vorher die Zustimmung ihres Arbeitsamtes einholen müssen. Anspruch auf Freistellung von der Arbeit nach dem AWbG haben alle Arbeiter/innen und Angestellte, die seit mindestens 6 Monaten in NRW vollbeschäftigt sind. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der 5-Tage-Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG haben Beamte, Richter, Soldaten, Auszubildende sowie Arbeitnehmer/innen in Kleinbetrieben (weniger als 10 Beschäftigte).

Wie wird der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber angemeldet?
Die Absicht, an der Veranstaltung teilzunehmen, muss dem Arbeitgeber so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Die Gebühren für die Teilnahme sind vom Teilnehmer selbst an die FBS zu entrichten. Die Freistellung darf vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn ihr zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer/innen entgegenstehen. Eine Mitteilung für den Arbeitgeber und weitere Auskünfte erhalten Sie in der FBS.

Kursinformationen

Kursnummer

X2132-511

Datum

Do 23.02.2023

Uhrzeit

19:00 - 21:15 Uhr

Dauer

1 Termine

Kursort

Coesfeld; Marienring 27; FBS; Großer Vortragsraum

0,00€

im Einzelzimmer

Dieser Kurs läuft bereits. Du möchtest trozdem noch teilnehmen melde dich bei uns.
E-mail: fbs-coesfeld@bistum-muenster.de
Tel: 02541-94920
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